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ArbG Berlin, 11.01.2017 - 60 Ca 4106/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15 Abs 5 Alt 1 TzBfG, § 256 Abs 1 Alt 1 ZPO, § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 3 TzBfG, § 15 Abs 2 TzBfG
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das Zeitbefristungsende hinaus - Feststellungsklage - Unzulässigkeit der Befristungskontrollklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 11.01.2017 - 60 Ca 4106/16
- LAG Berlin-Brandenburg - 10 Sa 380/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus ArbG Berlin, 11.01.2017 - 60 Ca 4106/16
Das arbeitgeberseitige Verhalten muss jedoch auf einer hierarchischen Ebene stattfinden, auf welche über Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden wird (BAG vom 11.07.2007 - 7 AZR 197/06 - juris, -, vom 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57a HRG, jeweils unter II.1.a) der Gründe).Ein solcher Widerspruch ist bereits antizipierend möglich, außerdem in Gestalt der Ablehnung eines Weiterbeschäftigungswunsches (vgl. BAG vom 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57a HRG, unter II.1.c) der Gründe).
- BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 197/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus ArbG Berlin, 11.01.2017 - 60 Ca 4106/16
Das arbeitgeberseitige Verhalten muss jedoch auf einer hierarchischen Ebene stattfinden, auf welche über Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen entschieden wird (BAG vom 11.07.2007 - 7 AZR 197/06 - juris, -, vom 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57a HRG, jeweils unter II.1.a) der Gründe).